Geräusche gewerblicher und industrieller Anlagen

Analysen, Minderungsmaßnahmen, Messungen

Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahmen gewerblicher und industrieller Anlagen können besonders in räumlich engen Nachbarschaftssituationen, auch bei vermeintlich geringer Geräuschentwicklung, zu Immissionskonflikten führen. Ist dies im Vorfeld bereits erkennbar, ist eine prognostische schalltechnische Untersuchung erforderlich. Um schalltechnische Prognosen für jede Aufgabenstellung erarbeiten zu können, ist eine umfangreiche Kenntnis von Emissionsdaten unterschiedlicher Geräuschquellen erforderlich. Neben der Verwendung der einschlägigen Studien ist hier insbesondere der durch die Tätigkeit als bekanntgegebene Messstelle nach § 29b BImSchG gewonnene umfangreiche Datenbestand für eine Geräuschprognose äußerst hilfreich.

Bei bestehenden Immissionskonflikten werden in enger Abstimmung mit dem jeweiligen Betreiber einer Anlage Lärmminderungsmaßnahmen erarbeitet. Neben den häufig kostenintensiven Standardlösungen wie Lärmschutzwänden oder Einhausungen sind oft auf den Einzelfall abgestimmte Lärmminderungsmaßnahmen direkt an den Geräuschquellen zielführend. Hier kommen unsere umfangreichen Kenntnisse und Erfahrungen zu Möglichkeiten der Lärmminderung aus dem Bereich der Maschinenakustik zum Tragen. Die frühzeitige Berücksichtigung dieser Aspekte hilft Lösungen zu finden, die schall- und schwingungstechnisch zufriedenstellend, wirtschaftlich sinnvoll und gesellschaftlich akzeptiert sind.

Beispielhaft sind im Folgenden von uns behandelte Fragestellungen im Rahmen von Bau- oder BImSch-Genehmigungsverfahren aufgeführt:

  • Erstellen von Geräuschprognosen im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (konkretisiert durch die TA Lärm) oder im Bauantragsverfahren für Anlagen aller Art
  • Prognose der Geräuscheinwirkungen durch Anlagengeräusche auf Basis unseres umfangreichen Emissionsdatenkatalogs
  • Ermittlung und Bewertung von Immissionskonflikten
  • Geräuschquellenanalyse zur Identifikation der “wichtigsten” Schallquellen
  • Erarbeitung von Konzepten zur Geräuschminderung durch die
  • Entwicklung technischer und organisatorischer Schallschutzmaßnahmen
  • Erarbeitung von Geräuschminderungsmaßnahmen:
    • Errichtung von Schallschirmen
    • Dimensionierung von Einhausungen
    • Dimensionierung von Schalldämpfern
    • Erarbeitung organisatorischer Maßnahmen
    • Weitergehende Maßnahmen der technischen Akustik zur Verringerung der Geräuschentwicklung von Maschinen und Produktionsanlagen
Anlagengeräusche

Tiefbohranlagen

Eine Spezialität unseres Ingenieurbüros ist die schalltechnische Untersuchung von Tiefbohranlagen, die nicht nur für die Erdöl- und Erdgasgewinnung, sondern in den letzten Jahren auch zunehmend im Bereich der Geothermie eingesetzt werden.

Gerade bei Bohrungen zur Gewinnung geothermischer Energie befindet sich der Bohransatzpunkt häufig in der Nähe von Wohnungen oder anderen schutzbedürftigen Nutzungen.

Im Rahmen des bergrechtlichen Genehmigungsverfahrens sind auch die Regeln der TA Lärm zur Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen zu beachten.

Für die Durchführung von Geräuschprognosen für geplante Bohrungen verfügen wir über schalltechnische Simulationsmodelle nahezu aller bedeutenden Hersteller und Betreiber von Tiefbohranlagen, die in Europa zum Einsatz kommen (z. B. Bentec, Drillmec, Herrenknecht Vertical, Streicher/DrillTec, Wirth).

Innovative Lösungen für Tiefbohrungen und Lärmminderung in der städtischen Geothermie

Im Rahmen unserer Bemühungen, innovative und umweltfreundliche Lösungen für die Wärmeversorgung in städtischen Gebieten zu fördern, bieten wir Ihnen Zugang zu zwei Fachartikeln. Diese befassen sich mit der Integration geothermischer Energie in städtische Fernwärmenetze, wobei der Fokus auf geräuschreduzierten Tiefbohranlagen liegt. Diese sind essenziell für CO₂-Einsparungen und die Minimierung von Lärmbelästigungen in lärmempfindlichen Gebieten.

Diese Artikel sind wertvolle Ressourcen für Fachleute, die in der städtischen Wärmeversorgung tätig sind. Erfahren Sie mehr über diese innovativen Ansätze.

„Geräuschkonflikte durch Geothermie-Tiefbohrungen im städtischen Umfeld – Lösungsansätze“ (DAGA 2021) von Dr.-Ing. Wolfgang Heitkämper und Cord Walter bietet Einblicke in Lärmminderung bei Tiefbohrungen.

„Urbanes Bohren – Entwicklung eines Lärmvermeidungskonzeptes“ (EGC 2022), entstanden in Zusammenarbeit mit der SWM Services GmbH, zeigt Strategien zur Lärmminderung.

Geräuschminderungskonzepte für Tiefbohranlagen

Sollte die Geräuschprognose zeigen, dass mit Geräuschkonflikten in der schutzbedürftigen Nachbarschaft zu rechnen ist, entwickeln wir machbare und wirkungsvolle Geräuschminderungskonzepte. Dabei werden zunächst Geräuschreduzierungsmöglichkeiten an einzelnen Aggregaten betrachtet, die sowohl ebenerdig (z. B. Spülpumpen, Generatoren, Hydraulikaggregate) als auch in exponierter Lage (u. a. Schüttelsiebe, Topdrive, Hebewerk) zu finden sind.

Ein erfolgreiches Geräuschminderungskonzept entsteht aber nur, wenn nicht nur einzelne Teile der Bohranlage isoliert gesehen werden, sondern die Tiefbohranlage mit ihren Hauptbetriebszuständen als Ganzes verstanden wird. Dies geschieht mit Hilfe eines schalltechnischen Modells der gesamten Bohranlage, das in der Lage ist, die Anteile einzelner Bereiche der Anlage an den Schallimmissionen zu quantifizieren und damit einen Hinweis auf das Geräuschminderungspotential an diesen Aggregaten zu geben.

In vielen Fällen kann auch zusätzlich eine genügend hohe, mobile Schallschutzwand eingesetzt werden, um bodennah arbeitende Geräuschquellen abzuschirmen.

Entwicklung lärmarmer Bohranlagen

Grundsätzlich ist es auch wirtschaftlich sinnvoll, bereits im Entwicklungsstadium der Anlage, die Geräuschemission so gering wie möglich zu halten. Wir begleiten die Entwicklung unter akustischen Aspekten von den Zeichnungen der einzelnen Aggregate bis hin zur Fertigstellung der Anlage. In diesem Prozess bewerten wir Anlagenentwürfe unter dem Gesichtspunkt des „lärmarmen Konstruierens“, dimensionieren elastische Lagerungen und unterbreiten Ihnen Vorschläge zu Konstruktionsänderungen und -erweiterungen, die eine deutliche Geräuschminderung erwarten lassen. Durch unsere Kenntnis verschiedenster Bohranlagen können wir aus schalltechnischer Sicht kritische Aggregate benennen und so gezielt mit Ihnen auf eine geräuscharme Bohranlage hinarbeiten.

Baulärm

Geräuschanalysen, Messungen, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

Baulärm (Hochbau, Tiefbau, Abbruch von Wohn- und Geschäftsgebäuden sowie Bunkeranlagen) beschäftigt in der letzten Zeit zunehmend die Gerichte. Auch für diese Art der Lärmeinwirkung existiert eine einschlägige Verwaltungsvorschrift, welche die Besonderheiten und Eigenarten des Bauablaufs berücksichtigt. Anders als bei gewerblichen Anlagen sind bei Baustellen ein konkreter festgelegter Ablauf der Bautätigkeiten und eine exakte Lokalisierung von Geräuschquellen weniger möglich. Bei der Beurteilung ist weiterhin zu beachten, dass es sich um temporäre Geräuschsituationen handelt. In zunehmendem Maße ist zukünftig auch der Baulärm prognostisch zu betrachten. Bereits im Vorfeld sollen potenziell immissionskritische Situationen ermittelt und gegebenenfalls Ausgleichsmaßnahmen abgewogen werden.

Besonderheiten bestehen bei der Ermittlung von Belastungen bei nicht ortsfesten Baustellen, wie z. B. dem Neubau von Schienenwegen oder beim Abbruch von Bunkeranlagen, die neben starken Geräuschemissionen auch durch Erschütterungsemissionen gekennzeichnet sind.

Beispielhaft sind im Folgenden von uns behandelte Fragestellungen beim Betrieb von Baustellen aufgeführt:

  • Immissionsseitige Messung der Geräuscheinwirkungen durch Baulärm bei den Betroffenen
  • Prognose der Geräuschentwicklung geplanter Baumaßnahmen, Optimierung
  • Prognose der Geräusch- und Erschütterungseinwirkungen geplanter Abbrucharbeiten (Bürobebäude, Industriegebäude, Bunker)
  • Geräuschentwicklung von Baustellen im Hochbau
  • Geräuschentwicklung beim Neubau von Schienenwegen
Geräuschentwicklung

Sportanlagen und ihre Geräuschentwicklung

Sportvereine, Umbauten von Stadien, Motorsport

Sportlärm ist eine weitere, separat zu betrachtende Lärmart. Auch hier existiert eine auf die Eigenarten des Sportlärms abgestimmte Beurteilungsvorschrift. Diese Verordnung legt ebenfalls ein spezielles Messverfahren zur messtechnischen Ermittlung der Geräusche von Sportanlagen fest. Das Messverfahren berücksichtigt die nutzungsbedingten starken Schwankungen der Geräuschentwicklung von Sportanlagen. Darüber hinaus sind insbesondere bei der Behandlung von Fragestellungen im Rahmen der Bauleitplanung rechnerische Immissionsprognosen zu erstellen. Verglichen mit Anlagengeräuschen gewerblicher Anlagen ist bei der Ermittlung der für die Beurteilung von Sportlärm maßgeblichen Geräuschsituation, aufgrund der im Wochengang stark schwankenden Nutzungsintensitäten von Sportanlagen und deren Nebeneinrichtungen der Untersuchungsaufwand häufig größer.

Beispielhaft sind im Folgenden von uns behandelte Fragestellungen bei der Errichtung und dem Betrieb von Sportanlagen genannt:

  • Ausweisung von Flächen für Sportanlagen (Ballsport, Motorsport)
  • Erweiterung bestehender Sportanlagen, Vereinssport
  • Ausweisung von Wohnbauflächen in der Nähe von Sportanlagen
  • Prognose von Geräuscheinwirkungen in der Nachbarschaft von Stadien bei geplanten Umbauten und Erweiterungen
  • Messung der Geräuscheinwirkungen in der Nachbarschaft von Stadien
  • Errichtung und Betrieb von Badeanstalten

Geräuscheinwirkungen durch Freizeitveranstaltungen

Volksfeste, Schützenfeste, Konzertveranstaltungen

Schalltechnische Untersuchungen zu den Geräuschen durch Freizeitlärm können beispielsweise bei Volksfesten, Schützenfesten oder Konzertveranstaltungen relevant sein. Neben begleitenden Schallpegelmessungen während der Veranstaltung sind häufig Immissionsprognosen auf Basis von Literatur- oder Erfahrungswerten erforderlich. Dabei steht in vielen Fällen nicht die komplexe schalltechnische Modellierung, sondern die Herangehensweise bei der schalltechnischen Beurteilung im Vordergrund. Die Erfahrung zeigt, dass oftmals mit Schallpegeln zu rechnen ist, die nicht im Bereich der zulässigen Schallpegelwerte für den Regelfall liegen. Hier sind die Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen.

Neben der für Freizeitlärm einschlägigen Beurteilungsvorschrift sind weitere Erkenntnisquellen heranzuziehen. Der Rahmen der Zulässigkeit von Schallimmissionen bei Freizeitveranstaltung ist allerdings auch hier durch die aktuelle Rechtsprechung vorgegeben.

Beispielhaft sind im Folgenden von uns behandelte Fragestellungen im Rahmen der Durchführung von Freizeitveranstaltungen genannt:

  • Verlagerung oder Erweiterung von Flächen für jährlich stattfindende Volksfeste
  • Planung und Optimierung der Lage von Geräuschquellen bei Konzertveranstaltungen
  • Optimierung der bautechnischen Anforderungen an die Außenbauteile von Multifunktionshallen
  • Errichtung von Skateranlagen
  • Errichtung und Betrieb von Freizeitbädern

Schießlärm

Messungen, Analysen, Minderungsmaßnahmen

Schießlärm ist als Lärmart gesondert zu betrachten. Aufgrund der Eigenart der Geräuschentwicklung existieren spezielle Richtlinien zur sachgerechten Ermittlung der Wirkung von Schießgeräuschen. Am häufigsten ist Schießlärm bei Nachbarschaftssituationen von Wohnbebauung und Schützenvereinen zu untersuchen. Je nach Aufgabenstellung können hier Schallpegelmessungen oder schalltechnische Prognosen erforderlich werden.

Für Prognoseberechnungen ist bei der Anwendung der einschlägigen Richtlinien Vorsicht geboten. Zwar ist das technische Prognoseverfahren festgeschrieben, es weist aber bekanntermaßen Schwächen auf, wenn es auf Schießgeräusche angewendet wird. Der Zeitcharakteristik eines Geschossknalles werden die festgelegten Konventionen hinsichtlich der definierten Pegelgröße nicht gerecht. Insofern ist hier in bestimmten Situationen besonderer Sachverstand geboten, um nicht eine Erhebungssicherheit vorzutäuschen, die tatsächlich nicht gegeben ist.

Schalltechnische Fragestellungen zum Schießlärm können sich ergeben bei der

  • Errichtung oder Änderung eines Schießstandes eines örtlichen Schützenvereins,
  • Ausweisung von Wohnbauflächen in der Nähe eines Schießstandes,
  • Ausweisung von Wohnbauflächen in der Nähe eines Schießplatzes bzw. eines Standortübungsplatzes der Bundeswehr.