Schallschutz im Städtebau

Wohnbauflächen, Gewerbeflächen, Sondergebiete, …

Bei der Ausweisung von Wohnbauflächen in der Nachbarschaft Geräusche emittierender Nutzungen oder in der Nähe von Verkehrswegen ist zu untersuchen, ob eine Verträglichkeit hinsichtlich des Geräuschimmissionsschutzes gegeben ist.

Bei Flächenausweisungen, welche potenziell Geräusche emittierende Nutzungen zur Folge haben, ist ebenfalls zu prüfen, inwieweit eine Vertäglichkeit mit der schutzbedürftigen Nachbarschaft gegeben ist. Grundsätzlich ist zunächst zu untersuchen, ob drohende Immissionskonflikte durch entsprechende Schutzabstände vermieden werden können. Falls nicht, bestehen je nach Art der Geräuschquelle verschiedene Möglichkeiten, im Rahmen der Bauleitplanung auf Immissionskonflikte zu reagieren.

Auch in der Bauleitplanung lassen sich die üblichen Schutzmaßnahmen allgemein klassifizieren: Minderungsmaßnahmen an der Quelle, Schirmungen auf dem Ausbreitungsweg oder Schutzmaßnahmen am zu schützenden Objekt. Die spezielle Umsetzung orientiert sich allerdings an den Maßstäben, die im Städtebau verbindlich sind.

Emissionsbeschränkungen von Gewerbeflächen

Geräuschkontingentierung, Anlagenzulassung, Optimierung

Die Ausweisung von Industrie-, Gewerbe- oder Sondergebieten hat häufig die Ansiedlung geräuschemittierender Nutzungen zur Folge. Auf der Ebene der Anlagenzulassung sind schalltechnische Randbedingungen zu beachten. Diese müssen perspektivisch bereits im Rahmen der Bauleitplanung berücksichtigt werden, um die angestrebte Gebietsentwicklung später auch tatsächlich umsetzen zu können. Gegebenenfalls notwendige Einschränkungen hinsichtlich des Emissionsverhaltens von Betrieben müssen im Vorfeld ermittelt werden.

Hierzu bietet sich das Instrument der Geräuschkontingentierung an. Nach einer schalltechnischen Analyse der Planungssituation werden im Konfliktfall dann zusammen mit der planenden Kommune Gliederungen erarbeitet, welche zum einen die Nutzung der geplanten Flächen schalltechnisch optimieren, und zum anderen die konkreten Vorstellungen und Planungsabsichten berücksichtigen.

Beispielhaft sind im Folgenden von uns behandelte Fragestellungen im Rahmen der Ausweisung von Gewerbegebieten beschrieben:

  • Analyse der Planungsabsichten im Sinne einer typisierenden Betrachtung
  • Ermittlung der Erforderlichkeit einer Geräuschkontingentierung nach der Norm DIN 45691
  • Optimierung der Nutzung des Plangebiets durch Festsetzung von Richtungssektoren mit erhöhten Emissionskontingenten nach der Norm DIN 45691
  • Gegebenenfalls Erarbeitung von Möglichkeiten einer Festsetzung von (klassischen) immissionswirksamen Pegeln der flächenbezogenen Schallleistung
  • Gliederung des Plangebiets in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber
  • Berücksichtigung gegebenenfalls vorliegender konkreter Ansiedlungsvorhaben im Plangebiet
  • Unterstützung von Unternehmen bei der Standortfindung, Studien zur Realisierbarkeit von konkreten Vorhaben, Standortanalysen
  • Überplanung von Betrieben
  • Lösungen zu städtebaulichen Missständen
  • Erarbeitung von Einzelfalllösungen insbesondere hinsichtlich der Möglichkeiten von passiven Schallschutzmaßnahmen bei Gewerbelärm
  • „Summenpegeldiskussion“, Ermittlung des Gesamtpegels auf Grundlage einer lärmwirkungsgerechten Addition von Beurteilungspegeln auf Grundlage einschlägiger Vorschriften
  • Erarbeitung von textlichen Festsetzungen für den Bebauungsplan

Durch Verkehrslärm belastete Wohngebiete

Straßenverkehr, Schienenverkehr, Flugverkehr, Verkehr durch Binnenschiffe

Bei geplanten Ausweisungen von Wohnbauflächen in der Nähe von Verkehrswegen ist zu prüfen, ob die in Beiblatt 1 zu der Norm DIN 18005-1 genannten, von der Gebietsart abhängigen Orientierungswerte eingehalten werden. Falls nicht, sind zunächst Möglichkeiten aktiver Geräuschminderungsmaßnahmen zu untersuchen. Hierzu hat die Rechtsprechung mittlerweile Anforderungen formuliert, aus denen sich der Umfang des zu untersuchenden Maßnahmenkonzepts hinsichtlich einer sachgerechten Abwägung ableiten lässt. Wesentlich hierbei ist die konkrete städtebauliche Situation.

Wird in der schalltechnischen Untersuchung eine ausreichende Grundlage für die Abwägung erarbeitet, können auch z. T. deutliche Überschreitungen von Orientierungswerten das Ergebnis einer sachgerechten Abwägung sein. Insbesondere für innerstädtische Planungen an stark befahrenen Straßen gilt es detailliert darzulegen, mit welchen zur Verfügung stehenden Mitteln man den zu erwartenden Konflikt zu entschärfen versucht. Unter akustischen Gesichtspunkten interessante und mit den Standardinstrumenten des Immissionsschutzes nicht zu behandelnde Fragestellungen ergeben sich bei Geräusch- einwirkungen durch oftmals tieffrequent emittierende Binnenschiffe.

Beispielhaft sind im Folgenden von uns behandelte Fragestellungen im Rahmen der Ausweisung von Wohnbauflächen aufgeführt:

  • Ausweisung von Wohngebieten an stark befahrenen Straßen außerorts und innerorts
  • Ausweisung von Wohngebieten an stark frequentierten Bahnstrecken
  • Ausweisung von Wohngebieten in Fluglärmzonen
  • Unterstützung der planenden Kommune bei der sachgerechten Abwägung
  • Umfangreiche Variantenuntersuchungen
  • Erarbeitung von Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm
  • Analyse des gegebenenfalls als tieffrequent einzustufenden Geräuschs von Binnenschiffen auf Wasserstraßen
  • Erarbeitung von textlichen Festsetzungen für den Bebauungsplan
Verkehrslärm

Umgebungslärm

Schallschutz in der kommunalen Planung

Durch EU-Richtlinien, umgesetzt in nationales Recht durch § 47a-f BImSchG (Lärmminderungsplanung) und die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV), sind die Kommunen aufgefordert, Lärmkarten für verschiedene Hauptlärmquellen zu erstellen und die Zahl der von Lärm belasteten Einwohner zu ermitteln.

Wir erarbeiten zusammen mit den zuständigen Behörden die Grundlagen für die Berechnung der Lärmeinwirkung. Dies betrifft insbesondere das georeferenzierte Gelände- und Hindernismodell sowie die Lage der zu berücksichtigenden Schallquellen mittels GIS-Software. Die Daten zu den Geräuschemissionen der Schallquellen werden ebenfalls durch uns in das Berechnungsmodell eingebaut.

Durch Schallausbreitungsrechnungen mit Hilfe einer geeigneten Software werden die Lärmsituationen ermittelt und dargestellt sowie die Zahl der lärmbetroffenen Einwohner erfasst. Die Daten werden dabei so aufbereitet, dass eine Übermittlung der betreffenden Informationen an die zuständige Behörde unmittelbar erfolgen kann und eine fundierte Grundlage für die auf die Kartierung folgende Lärmaktionsplanung vorhanden ist.

Die Lärmaktionsplanung erfolgt dann interdisziplinär zusammen mit Verkehrs- und Städteplanern unter Beteiligung der Öffentlichkeit.