Maschinenakustik

Entwicklung von lärm- und vibrationsarmen Produkten und Verfahren

Die Entwicklung möglichst lärm- und vibrationsarmer Maschinen ist ein wesentliches Ziel, um eine hohe Produktqualität zu erreichen.

Durch die fundierte Fachkenntnis und langjährige Erfahrung unserer Mitarbeiter können wir Sie bei allen Schritten des Entwicklungsprozesses unterstützen, um geräusch- und vibrationsoptimierte Produkte herzustellen. Dabei werden bekannte und innovative Elemente des “lärmarmen Konstruierens” unter Berücksichtigung von möglichen Zielkonflikten sinnvoll eingesetzt.

Ferner führen wir auch Emissions- bzw. Abnahmemessungen an fertigen Produkten durch, wie sie z. B. im Rahmen der Produktkennzeichnung nach der EU-Maschinenrichtlinie benötigt werden.

Dies beinhaltet unter anderem:

  • „Lärmarm konstruieren“: Beratung während der Konstruktion von Maschinen und Komponenten
  • Lokalisation und Analyse der Geräuschquellen an vorhandenen Aggregaten oder Anlagen
  • Entwicklung von Geräuschminderungsmaßnahmen
  • Messtechnischer Nachweis des Erfolges von Minderungsmaßnahmen
  • Messung von Geräuschemissionen im Rahmen der Produktkennzeichnung
  • Erarbeitung von Konzepten zur Vibrationsminderung im Arbeitsschutz
  • Ganzheitliche Betrachtung von Maschinenlärm und Lärm am Arbeitsplatz
Maschinenakustik Akku Lautsprecher

Emissionsbestimmung

Normgerechte Bestimmung des Emissions-Schalldruckpegels am Arbeitsplatz

Wir ermitteln den Emissions-Schalldruckpegel am Arbeitsplatz von Aggregaten, Maschinen und Geräten nach der Normenreihe DIN EN ISO 11200 und folgende sowohl über die Messung des Schalldruckpegels als auch alternativ über die Messung des Schallintensitätspegels.

Wir unterstützen Sie bei der Angabe des konkreten Wertes des Emissions-Schalldruckpegels am Arbeitsplatz nach DIN EN 27574 Teil 1 bis 4 und nach DIN EN ISO 4871.

Die Angabe des Emissions-Schalldruckpegels am Arbeitsplatz von Aggregaten, Maschinen und Geräten ist in Bedienungsanleitungen bzw. Betriebsanleitungen nach der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. deren nationaler Umsetzung in die neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetzt (9. ProdSV) erforderlich, diese schließt auch die CE-Kennzeichnung mit ein.

Maschinenakustik Emissionsbestimmung

Schallleistungsbestimmung

Normgerechte Bestimmung der Schallleistung von Maschinen

Wir unterstützen Sie bei der normgerechten Bestimmung des Schallleistungspegels von Aggregaten, Maschinen und Geräten. Dies kann sowohl über die Messung des Schalldruckpegels nach der Normenreihe DIN EN ISO 3740 und folgende als auch über die Messung des Schallintensitätspegels nach der Norm DIN EN ISO 9614 Teil 1 bis 3 erfolgen.

Wir unterstützen Sie darüber hinaus bei der Angabe des konkreten Wertes des Schallleistungspegels nach DIN EN 27574 Teil 1 bis 4 und nach DIN EN ISO 4871 einschließlich des relevanten Unsicherheitsbudgets.

Die Angabe des Schallleistungspegels von Aggregaten, Maschinen und Geräten ist in Bedienungsanleitungen bzw. Betriebsanleitungen nach der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. deren nationaler Umsetzung in die neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetzt (9. ProdSV) im Rahmen der Kennzeichnungspflicht erforderlich, diese schließt auch die CE-Kennzeichnung mit ein.

Falls erforderlich, stehen wir Ihnen in diesem Zuge auch bei der Geräuschminderung Ihrer Aggregate, Maschinen und Geräte zur Seite.

Schallleistungsbestimmung