Der Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Geräuscheinwirkungen
Prognosen, Messungen, Lärmminderung
Unter den Bereich des Geräuschimmissionsschutzes fallen alle Arten von Lärmbelastungen, welche im Freien auf Gebäude, Außenwohnbereiche, Bauflächen oder anderweitig schutzbedürftige Nutzungen einwirken. Auslösendes Kriterium für schalltechnische Untersuchungen sind meist der Neubau oder die Änderung von geräuschemittierenden Anlagen, die Ausweisung von Bauflächen oder die Errichtung von baulichen Anlagen, die Wohnzwecken dienen sollen. In diesen Fällen ändert sich die Nachbarschaftssituation und es kann zu Geräuschkonflikten kommen.
Zum Schutz der Nachbarschft vor schädlichen Umwelteinwirkungen (hier: Geräuschen) hat der Gesetzgeber 1974 das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geschaffen. Seitdem sind zahlreiche Verwaltungsvorschriften und Immissionsschutzverordnungen hinzugekommen. Diese gilt es bei Neuplanungen zu beachten. Auch die ständig fortschreitende Rechtsprechung schafft neue Randbedingungen, die mit Blick auf den reibungslosen Ablauf eines Genehmigungsverfahrens oder die Rechtssicherheit von Planverfahren Berücksichtigung in schalltechnsichen Gutachten finden sollten.
Unsere Leistungen in diesem Bereich sind:
- Strategische Beratung des Kunden bei der Planung geräuscharmer Anlagen oder Anlagenteile
- Begleitende Betreuungsleistungen bei der Ausführung von Anlagen
- Erarbeitung schalltechnischer Untersuchungen / schalltechnischer Gutachten zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörde
- Begleitende Gespräche mit den Genehmigungsbehörden
Kontakt
GTA Gesellschaft für Technische Akustik mbH
Lortzingstr. 1
30177 Hannover
Tel.: +49 511 220688-0
Fax: +49 511 220688-99