Verkehrslärm

Bestehende und zukünftigen Geräuschsituationen an Verkehrswegen

Umfragen zufolge spielt der Verkehrslärm eine entscheidende Rolle bei der Belastung von Lärmbetroffenen. Als Verkehrsläm werden die Geräuschimmissionen durch Straßen, Bahnstrecken, Flugzeuge und Binnenschiffe bezeichnet. Jede dieser Verkehrslärmquellen besitzt einen spezifischen Störgrad. Der Störgrad von Geräuschen wird neben dem (messbaren) Energiegehalt eines Geräuschs (Pegel) auch durch den Frequenzgang, die Ortsüblichkeit, die Empfindlichkeit des Betroffenen und die Einstellung des Betroffenen der Geräuschquelle gegenüber bestimmt.

Die einzelnen Unterschiede der verschiedenen Verkehrslärmquellen werden durch geeignete und der jeweiligen Quelle angepasste Rechenverfahren abgebildet. Damit wird auch der Verkehrslärm Prognosen zugänglich gemacht.

Die Beurteilung, d. h. die Einstufung des Maßes der Geräuschbelastung, erfolgt dann anhand der einschlägigen Beurteilungsvorschriften. Hier kann zwischen dem Neubau oder der Änderung eines bestehenden Verkehrsweges und der damit zu behandelnden Fragestellung der Lärmvorsorge und der Lärmsanierung an bestehenden baulich unveränderten Verkehrswegen unterschieden werden.

Vorbeugender Lärmschutz bei Verkehrsinfrastrukturprojekten

Prognosen, Ermittlung von Rechtsansprüchen, Dimensionierung von Lärmschutzmaßnahmen

Im Zuge des Neubaus oder der baulichen Veränderung von Verkehrswegen sind umfangreiche schalltechnische Untersuchungen erforderlich. Neben der Ermittlung des rechtlichen Anspruchs auf Lärmschutz „dem Grunde nach“ steht hier, im Fall von Immissionskonflikten, die Ausarbeitung von Varianten hinsichtlich des Lärmschutzes im Vordergrund. Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung ist durch schalltechnische Variantenuntersuchungen umfangreiches Abwägungsmaterial zur Verfügung zu stellen.

Bei den anstehenden Genehmigungsverfahrens wird zwischen Raumordnungsverfahren und Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren unterschieden.

Als beispielhaft können gelten:

  • Schalltechnische Prüfung verschiedener Trassierungsvarianten
  • Detaillierte Bebauungsaufnahme innerhalb des Untersuchungskorridors
  • Unterscheidung zwischen „Neubau“ und „wesentliche Änderung“
  • Gebäudescharfe Prognose der zu erwartenden Immissionspegel
  • Ermittlung der Ansprüche „dem Grunde nach“
  • Erarbeitung aktiver Lärmschutzmaßnahmen in Varianten in enger Abstimmung mit dem AuftraggeberErmittlung der Anzahl gelöster Schutzfälle
  • Kosten-Nutzen-Analyse
  • Begleitung von Erörterungsterminen
  • Ermittlung der tatsächlichen Ansprüche auf Schallschutzmaßnahmen
  • Schalltechnische Bestandsaufnahme von Aufenthaltsräumen in betroffenen Gebäuden
  • Dimensionierung passiver Schallschutzmaßnahmen
Verkehrslärm
Verkehrslärm

Geräuschreduzierung an bestehenden Verkehrswegen

Prognosen, Dimensionierung aktiver und passiver Lärmschutzmaßnahmen

Lärmsanierungsmaßnahmen an besonders stark belasteten Verkehrswegen sind freiwillige Leistungen des Bundes. Hier entspricht die Systematik der schalltechnischen Bearbeitung in wesentlichen Teilen jener der Lärmvorsorge:

  • Gebäudescharfe Prognose der zu erwartenden Immissionspegel
  • Ermittlung von Überschreitungen der Auslösewerte
  • Erarbeitung aktiver Lärmschutzmaßnahmen in Varianten in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber
  • Ermittlung der verbleibenden notwendigen passiven Schallschutzmaßnahmen
  • Schalltechnische Bestandsaufnahme von Aufenthaltsräumen in betroffenen Gebäuden
  • Dimensionierung passiver Schallschutzmaßnahmen

Passiver Schallschutz

Dimensionierung, örtliche Aufnahme, Sonderlösungen

Die im Zuge der Lärmvorsorge beim Neubau von Verkehrswegen oder der Lärmsanierung notwendigen passiven Schallschutzmaßnahmen müssen objektspezifisch ermittelt werden.

Auf Basis der in einer Lärmprognose oder einer schalltechnischen Untersuchung zur Lärmsanierung ermittelten Betroffenheiten und Beurteilungspegel sind zunächst vor Ort, in der betroffenen Wohneinheit, die schalltechnischen Eigenschaften der den jeweiligen schutzbedürftigen Raum begrenzenden Außenbauteile aufzunehmen. Mit diesen Daten und den ebenfalls vor Ort zu ermittelnden Raumabmessungen kann dann untersucht werden, mit welchen schalltechnischen Verbesserungen ein vorgegebener einzuhaltender Innenpegel realisiert werden kann. Hierbei sind unsere einschlägigen Kenntnisse und Erfahrungen aus dem Bereich der Bauakustik von Vorteil.

Verkehrsbehördliche Anordnungen

Ermittlung der relevanten Beurteilungspegel, Erarbeitung geräuschreduzierender Maßnahmen

Aufgrund von Anwohnerbeschwerden kann die zuständige Behörde in bestimmten Fällen geräuschmindernde Maßnahmen anordnen. Hierzu ist zunächst eine sachgerechte und richtlinienkonforme Ermittlung der fraglichen Geräuschbelastung erforderlich. Diese wird dann anhand von Auslösewerten beurteilt. Bei Überschreitungen können in Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde auf den Einzelfall bezogene Maßnahmen zur Geräuschminderung erarbeitet werden.