Weitere Geräuschimmissionen
Geräuscheinwirkungen durch Flugverkehr
Prognosen, Messungen, Flugroutenoptimierung
Bei der Ausweisung von Wohngebieten im Bereich von Landeplätzen oder Flughäfen sind Geräuscheinwirkungen durch den Flugverkehr gegebenenfalls bei der schalltechnischen Analyse des Plangebiets zu berücksichtigen. Für bestehende Flughäfen liegen Immissionsdaten in Form von Lärmkarten vor. Die Ergebnisse müssen interpretiert und hinsichtlich ihrer Wirkung auf die angestrebte Planung berücksichtigt werden. Andererseits spielen Prognoseverfahren für Fluglärm bei der Errichtung oder Erweiterung von Landeplätzen eine Rolle. Wie bei allen anderen Lärmarten auch existieren für den Fluglärm spezielle, auf die Eigenarten von Fluglärm und Flugbetrieb abgestimmte Berechnungsverfahren.
Im Wesentlichen konzentrieren sich die Aufgabenstellungen hinsichtlich der Ermittlung und Beurteilung von Fluglärm auf die Fälle:
- Ausweisung von Wohnbauflächen in der Nähe von Landeplätzen oder Flughäfen
- Errichtung eines Hubschrauberlandeplatzes mit Flugroutenoptimierung
- Errichtung oder Erweiterung eines Landeplatzes
Geräusche mit dominant tieffrequenten Anteilen
Messungen, Analysen, Minderungsmaßnahmen
Belästigungen durch tieffrequente Geräusche treten meist nach Inbetriebnahme einer Anlage auf. Die Ermittlung der Geräuschsituation erfolgt ausschließlich durch Messung. Eine Bewertung kann anhand der einschlägigen Vorschriften erfolgen. Eine Besonderheit des tieffrequenten Lärms stellen die häufig sehr geringen Pegel dar. Zur zuverlässigen messtechnischen Ermittlung dieser Pegel setzen wir unsere spezielle Messausrüstung und umfangreiche Erfahrung ein. Quellen tieffrequenter Geräusche können sein:
- Blockheizkraftwerke
- Luft-Wärme-Pumpen
- Kühlaggregate
- Heizkessel
- Lkw-Motoren
- Schiffsmotoren
- Generatoren
- Langsam laufende Ventilatoren
Emissions- und Immissionsmessungen von Geräuschquellen
Messungen, Analysen, Minderungsmaßnahmen
Als bekanntgegebene Messstelle nach § 29b BImSchG verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen bei der messtechnischen Ermittlung von Geräuschimmissionen und Geräuschemissionen gewerblicher Anlagen.
Im Zuge von Genehmigungsverfahren wird häufig eine immissionsseitige Überprüfung der Geräuschbelastung der Nachbarschaft gewerblicher Anlagen gefordert. Hierbei sind bei jeder Messung standortbedingte Besonderheiten zu beachten. Häufig kann erst vor Ort die endgültige Messstrategie festgelegt werden. Allergrößte Aufmerksamkeit verlangt die Sicherstellung eines störgeräuschfreien Messergebnisses. Hierzu sind nicht nur während der Messung, sondern auch bei der nachträglichen Auswertung umfangreiche Erfahrung und sorgfältiges Arbeiten notwendig. Gegebenenfalls kann die emissionsseitige Messung mit anschließendem Rückschluss auf die Immissionsbelastung zielführend sein.
Aufgrund der umfangreichen Ausstattung und des hochqualifizierten Personals können auch umfangreiche anspruchsvolle Messaufgaben bewältigt werden. Insbesondere verfügen wir über:
- Verschiedene Schallpegelmesser der Klasse 1, geeicht
- Möglichkeiten der zeitgleichen Realisierung von mehreren Messpunkten
- Dauermessstationen mit Datenfernabfrage
- Unterschiedliche Analysesoftware für die jeweilige Aufgabenstellung
Typische Aufgabenstellungen zu diesem Themenkomplex wären:
- Durchführung von Langzeitgeräuschmessungen zur Erfassung der Geräuscheinwirkung bei sich verändernden Schallpegeln mit Fernüberwachung
- Durchführung von Geräuschimmissionsmessungen zur Erfüllung der Nebenbestimmungen von Genehmigungsbescheiden und zur Ermittlung der Geräuschvorbelastung
- Messtechnische Ermittlung der Geräuschemissionen von einzelnen Geräuschquellen, Geräuschquellengruppen und Industrieanlagen